Altersgruppe ab ca. 3,5 Jahre
Das Ziel ist, einen Übergang zwischen einem Eltern-Kind-Schwimmkurs und einem Schwimmkurs zu schaffen. Die Eltern ziehen sich im Laufe des Kurses immer mehr aus dem Geschehen zurück
Keine Vorkenntnisse notwendig
ca. 40 Minuten im Wasser
Hier bieten wir auf Nachfrage Unterricht in Privatgruppen (1-3 ) an, die wir jeweils vor oder nach den "normalen" Kursen anbieten. Der Leistungsstand ist egal.
Buchungsanfrage
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der Schwimmschule AquaKids... and more UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an. Die Anmeldung kann über das Internet per Mail vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.2. Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen.
Mit Eingang der unterschriebenen Buchungsbestätigung ist der Kurs verbindlich gebucht. Der Kunde erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail mit den Daten des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr.
2. Leistungen
2.1 Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses / Aquafitnesskurses.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite www.aquakids-andmore.de.
2.2 Ein Kursblock besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden durchgeführt werden.
2.3 Der Teilnehmer hat keinen keinen Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Schwimmtrainerin oder Schwimmtrainer. Bei Krankheit eines Trainers/Trainerin wird in der Regel gleichwertiger Ersatz gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kurse abgesagt.
2.4 Grundsätzlich können die gängigen Schwimmabzeichen, Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold, nach Bestehen der jeweiligen Anforderungen, erworben werden.
3.Rücktritt des Anbieters
3.1 Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei kurzfristiger Badschließung oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Für Unterrichtsausfälle, die der Anbieter nicht verschuldet hat, werden die Kursgebühren nicht zurückerstattet. Sollte der weitere Kursblock diesbezüglich komplett abgesagt werden müssen, erhält der Kunde anteilig die Kursgebühr zurück.
3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten, z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Hausordnung, etc., dem Kunden oder Teilnehmer, ggf. nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.
4. Rücktritt des Kunden/Stornogebühr
4.1 Bei Rücktritt bei Kursantritt oder erst innerhalb der ersten 2 Wochen ist die komplette Kursgebühr fällig. Storniert der Kunde den Kurs vor dieser 2 wöchigen Frist, werden 50 € der Kursgebühren fällig.
4.2. Sollte der stornierte Platz anderweitig besetzt werden können, entfällt die weitere Bezahlung der Kursgebühr. Hier erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€.
4.3 Wird die Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
5. Nichterscheinen oder Krankheit des Teilnehmers
Aufgrund der festgelegten Kurszeiten und –tagen ist der Anbieter nicht verpflichtet, aufgrund des Nichterscheinens oder der Krankheit des Teilnehmers versäumte Kursstunden nachzuholen bzw. einen Alternativtermin in einem anderen Kurs anzubieten oder die Kursgebühr zurückzuerstatten.
6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
6.1 Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen.
6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte. Das Schwimmbad darf erst nach Aufforderung des Kursleiters betreten werden.
6.3 Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kinder im Schwimmbad und endet wieder mit der Übergabe der Kinder nach Beendigung der Kursstunde.
6.4 Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu leisten.
7. Angaben über den Gesundheitszustand der Teilnehmer
7.1 Die Teilnehmer müssen sportlich gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.
7.2 Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.
7.3 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Kursgebühr ist fällig mit der Buchungsbestätigung des Anbieters.
8.2 Da der Kunde dem Anbieter eine Einzugsermächtigung bei der Anmeldung erteilt, ist der Anbieter ermächtigt, die vom Kunden zu entrichtende monatliche Kursgebühr durch Lastschrift von seinem Konto sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung einzuziehen oder der Kunde richtet einen Dauerauftrag mit monatlicher Zahlung ein.
8.3 Sofern die Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, wie zB. Widerspruch/Rückruf bzw. fehlende Deckung, nicht funktioniert, hat der Kunde neben den entstehenden Rücklastgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 7,50 € zusätzlich zu zahlen.
8.4 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.
10. Versicherungsschutz und Haftung
10.1 Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.
10.2 Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.
10.3 Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Vorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter,
• die Richtigkeit der Beschreibung,
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
10.4 Der Anbieter haftet nicht für aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im Schwimmbad abhandengekommenen Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.
11. Haftungsbeschränkung
Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
12. Medizinische Versorgung
12.1 Wird ein Teilnehmer während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder zu einem Heimtransport zu veranlassen.
12.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
12.3 Sollte der Teilnehmer aufgrund einer selbstverschuldeten Verletzung nicht mehr an den folgenden Unterrichtszeiten teilnehmen können, werden die restlichen Kursgebühren nicht zurückerstattet.
13. Verhalten im Schwimmbad
13.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, sind ausnahmslos Folge zu leisten.
13.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die jeweilig im Schwimmbad bestehende Hausordnung zu halten. Diese hängt in allen Schwimmbädern leserlich aus. Weisungen des Personals im Schwimmbad sind in jedem Fall Folge zu leisten.
13.3 Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer beim Betreten und Verlassen des Schwimmbades aus Sicherheitsgründen geeignete Badeschuhe tragen.
14. Film- und Fotoaufnahmen, Internet
14.1 Das Filmen sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. In jedem Fall ist die vorherige Zustimmung der anderen Erziehungsberechtigten bzw. Kursteilnehmern einzuholen.
14.2 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm selbst erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch den Anbieter im Internet oder der Tageszeitung veröffentlicht werden kann. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf dieser Erklärung.
15. Datenschutz
Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und vom Anbieter benutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrags und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Anbieter erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten Teile des Vertrags unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt das entsprechende Gesetzesrecht.
16.2 Erfüllungsort ist Berlin.
16.3 Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.4 Ein Jahr nach Ende des Kurses verjährt der Anspruch des Kunden auf alle vertraglichen Ansprüche gegenüber dem Teilnehmer.